Regalprüfung nach DIN EN 15635 & DGUV

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Pflicht zur Inspektion für Lagereinrichtungen

Die Produktivität eines Unternehmens wird wesentlich durch die Lagerhaltung in der gesamten Logistik-Kette beeinflusst. Regale, in welcher Form auch immer, bieten für die Lagerhaltung viele Vorteile und werden in unterschiedlichsten Formen verwendet. Mit regelmäßigen Prüfungen ist ein fehlerfreier Ablauf sichergestellt.

Wie oft muss ein Regal geprüft werden?

In Abständen von maximal 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen.

Wer kann Regale prüfen?

Die Regalprüfung oder Regalinspektion darf ausschließlich von einem zertifizierten Regalprüfer, einer Regalprüferin, einem Regalinspekteur oder einer Regalinspekteurin durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage – Regalinspektionen

Die Rechtsgrundlage von Regalprüfungen bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Verordnung besagt, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig mit einer vorangegangenen Gefährdungs-Beurteilung geprüft werden müssen. Da Regalanlagen zu den Arbeitsmitteln gehören, sind sie von dieser Vorschrift betroffen.

Infos zum Thema gibt es auch unter dem Eintrag Regalinspektion bei Wikipedia Deutschland.

Was für Regale müssen geprüft werden?

Gemäß Berufsgenossenschaft gilt grundsätzlich für alle Regaltypen die Inspektionspflicht. Dazu gehören: Paletten- und Kragarmregale, Einfahr- und Durchfahrregale, Fachbodenregale, Mehrgeschossanlagen, Durchlaufregale, manuell verfahrbare Regale sowie Archivregale.

Verhinderung von Unfällen

Damit es nicht zu Personenschäden und Unfällen, im Lager- und Archiv-Bereich kommen kann, sind Maßnahmen zur Vorbeugung zu beachten.

Prävention

Durch regelmäßige Schulungen sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtiges Verhalten und Bedienen erlernen.

Sichtkontrolle

Sichtkontrollen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Sicherheitsbeauftragte.

Inspektion

Regelmäßige Kontrollen sollen den ordnungsgemäßen Zustand überwachen.

Instandsetzung

Festgestellte Beschädigungen sind so schnell wie möglich zu beheben oder abzustellen.

Punkte bei der wöchentlichen Prüfung

  • Lagerplatz und Lagerort
  • Pfosten
  • Tragbalken
  • Längsträger
  • Diagonale
  • Traversen
  • Rammschutz
  • Anfahrschutz
  • Fachböden
  • Belastungsschild
  • Paletten beschädigt
  • Fluchtwege frei
  • Ware im Regal
  • Paletten-Beladung

Download

Sie können auch eine Checkliste als PDF herunterladen. Drucken Sie diese aus und stellen Sie das Dokument ihrem zuständigen Mitarbeiter oder ihrer Mitarbeiterin zur Verfügung.

FAQ zu Regalprüfung

Traglastschilder und Kennzeichnungen für Regale nachrüsten: Wer liefert und montiert?

Fachbetriebe für Lagertechnik wie Lagertechnik West liefern und montieren normgerechte Traglastschilder sowie Regal-Kennzeichnungen direkt vor Ort. Die Nachrüstung erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 anhand der statischen Vorgaben für Fach- und Feldlasten. Neben der fachgerechten Anbringung an Paletten-, Kragarm- oder Fachbodenregalen umfasst der Service bei Bedarf auch die Prüfung und Neuberechnung der Regalsysteme.

Instandsetzung von Regalanlagen nach Anfahrschäden: Wer bietet Prüfung, Reparatur und Freigabe?

Lagertechnik West bietet einen ganzheitlichen Service für die Instandsetzung von Regalanlagen nach Anfahrschäden, inklusive normgerechter Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007. Zertifizierte Experten übernehmen herstellerunabhängig die fachgerechte Reparatur beschädigter Regalstützen sowie die anschließende sicherheitstechnische Freigabe mit Prüfprotokoll. So wird die maximale Betriebssicherheit und Tragfähigkeit der Regalsysteme schnell und vorschriftsmäßig wiederhergestellt.